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   OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21   

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OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21 (https://dejure.org/2021,61112)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2021 - 5 W 37/21 (https://dejure.org/2021,61112)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - 5 W 37/21 (https://dejure.org/2021,61112)
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    Sofortige Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Bemessung des Streitwerts in gerichtlichen Auseinandersetzungen unter umfassender Berücksichtigung der jeweiligen Einzelumstände des Rechtsstreits

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 124/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gegenstandswert einer Abmahnung wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Anhaltspunkte sind sowohl der wirtschaftliche Wert des verletzten Rechts als auch die Intensität und der Umfang der Rechtsverletzung (sog. Angriffsfaktor; BGH BeckRS 2017, 123474 Rn. 24 - Filesharing).

    Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, den drohenden Verletzungsumfang, die Art der Begehung des Rechtsverstoßes und eine hierdurch etwa begründete Gefahr der Nachahmung durch Dritte sowie subjektive Umstände auf Seiten des Verletzers wie den Verschuldensgrad bestimmt (BGH BeckRS 2017, 123474 Rn. 24 - Filesharing).

    Der Gefährlichkeit der bereits begangenen Verletzungshandlung kommt bei der Wertbemessung Indizwirkung zu (BGH BeckRS 2017, 123474 Rn. 25 - Filesharing).

    Allerdings kann auch anderen, von der Verletzungshandlung unabhängigen Faktoren - etwa dem Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Zuwiderhandlungen - Rechnung zu tragen sein (BGH BeckRS 2017, 123474 Rn. 25 - Filesharing).

  • OLG Hamburg, 15.11.2017 - 3 W 92/17

    Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes: Indizwirkung der Angabe eines Wertes

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Der anfänglichen Wertangabe des Klägers kann eine indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie in einer Zeit gemacht wird, in der die Erfolgsaussichten für ihn noch nicht erkennbar sind (OLG Hamburg BeckRS 2017, 138659 Rn. 2).

    Jedoch ist das Gericht an Parteiangaben nicht gebunden (OLG Hamburg BeckRS 2017, 138659 Rn. 2).

    Das Gericht darf die Angaben nicht unbesehen übernehmen, sondern hat sie anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung seiner Erfahrung und üblicher Wertfestsetzungen in gleichartigen oder ähnlichen Fällen in vollem Umfang selbständig nachzuprüfen (OLG Hamburg BeckRS 2017, 138659 Rn. 2).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Der Wert eines Unterlassungsanspruchs bestimmt sich nach dem Interesse des Anspruchstellers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße (BGH GRUR 2016, 1275, 1277 Rn. 33 - Tannöd).

    Dieses Interesse ist pauschalierend unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bewerten und wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Inhaber des verletzten Schutzrechts bestimmt (BGH GRUR 2016, 1275, 1277 Rn. 33 - Tannöd).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts im angegriffenen Beschluss betreffend den Angriffsfaktor im vorliegenden Fall ist Folgendes auszuführen: Zwar kann der Unterlassungswert bei einer gewöhnlichen, gewerblichen Fotonutzung im Wege des öffentlich Zugänglichmachens i.S.v. § 19a UrhG mit 6.000,- EUR angemessen sein (vgl. BGH GRUR 2019, 292 Rn. 29 - Foto eines Sportwagens).
  • BGH, 27.05.2021 - I ZR 119/20

    Lautsprecherfoto

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Jedoch ist im Streitfall zu berücksichtigen, dass sich die Klägerin von Anfang an dagegen gewendet hat, dass das streitgegenständliche Foto nach Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung weiterhin unter der fortbestehenden URL abgerufen werden konnte (vgl. hierzu: Sesing GRUR 2021, 1369 ; BGH GRUR 2021, 1286 - Lautsprecherfoto).
  • OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10

    Nicht mit der Homepage verlinkter Kartenausschnitt, URL-Adresse -

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Es ergibt sich auch aus dem vom Klägervertreter in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 08.02.2010, Az. 5 W 5/10, nichts anderes.
  • BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95

    Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Eine auf Heraufsetzung des Werts gerichtete Beschwerde ist jedoch bei fehlenden entgegenstehenden Anhaltspunkten als solche im eigenen Namen anzusehen (vgl. Kießling in Mayer/Kroiß, RVG , 8. Aufl., § 32 RVG Rn. 42), da im Zweifel davon auszugehen ist, dass das prozessual "Vernünftige" angestrebt, also derjenige Rechtsbehelf gewählt wird, der der Interessenlage nach objektiven Maßstäben entspricht (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2017, 64 Rn. 2 m.w.N.; allgemein BGH NJW-RR 1995, 1183 ).
  • LG Hamburg, 29.04.2021 - 310 O 149/19
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Die sofortige Beschwerde des Klägervertreters gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 29.04.2021, Az. 310 O 149/19, wird zurückgewiesen.
  • OLG Koblenz, 22.06.2016 - 5 W 318/16
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21
    Eine auf Heraufsetzung des Werts gerichtete Beschwerde ist jedoch bei fehlenden entgegenstehenden Anhaltspunkten als solche im eigenen Namen anzusehen (vgl. Kießling in Mayer/Kroiß, RVG , 8. Aufl., § 32 RVG Rn. 42), da im Zweifel davon auszugehen ist, dass das prozessual "Vernünftige" angestrebt, also derjenige Rechtsbehelf gewählt wird, der der Interessenlage nach objektiven Maßstäben entspricht (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2017, 64 Rn. 2 m.w.N.; allgemein BGH NJW-RR 1995, 1183 ).
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